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Für Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Zubehör. Stand: November 2026.
1.1 Diese AGB gelten für Verträge der Lumix Solutions GmbH, Thonebenstraße 18, 8102 Semriach, FN 623963 v („Lumix“, „wir“) über Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wallboxen und Zubehör („Anlage“). Für Bestellungen im Online-Shop lumix-pvshop.at gelten eigene AGB.
1.2 Sie gelten für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und für Unternehmer. Regeln, die nur für eine Gruppe gelten, sind gekennzeichnet. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben immer unberührt.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
1.4 Vorrang hat, was im Angebot und in der Auftragsbestätigung individuell vereinbart ist, danach das Preisblatt Zusatzleistungen, danach diese AGB.
2.1 Unser Angebot nennt Leistungsumfang und Festpreis. Es gilt bis zu dem im Angebot genannten Datum.
2.2 Mit Ihrer Unterschrift (auch digital) nehmen Sie das Angebot an. An Ihre Unterschrift sind Sie 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande (E-Mail genügt). Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht bleibt davon unberührt (Punkt 12).
2.3 Fand die Besichtigung vor Ort noch nicht statt, besichtigen wir vor der Auftragsbestätigung. Ergibt sich dabei ein anderer Umfang oder Preis, erhalten Sie ein angepasstes Angebot. Nehmen Sie es nicht an, kommt kein Vertrag zustande. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
2.4 Vor der Auftragsbestätigung können wir Ihre Bonität bei einer Kreditauskunftei abfragen und den Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit, können wir vor weiteren Leistungen Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit verlangen.
2.5 Sie bestätigen, dass Sie Eigentümer des Gebäudes sind oder die Zustimmung aller Eigentümer haben. Unterschreiben mehrere Personen (zum Beispiel Ehepartner oder Miteigentümer), haften sie gemeinsam für die gesamte Zahlung.
3.1 Wir liefern und montieren die Anlage im Umfang des Angebots. Die zusammengestellten Komponenten sind im Angebot genannt.
3.2 Montage und Elektroarbeiten führt unser Schwesterunternehmen Wolf & Partner Elektromontagen GmbH, Thonebenstraße 18, 8102 Semriach, als befugter Elektrotechnik-Betrieb in unserem Auftrag aus. Ihr Vertragspartner bleibt Lumix. Wir haften für diese Leistungen wie für eigene.
3.3 Ist ein angebotenes Produkt nicht lieferbar, dürfen wir nach vorheriger Information ein gleichwertiges Produkt mit mindestens gleicher Leistung und gleichwertiger Garantie liefern. Der Preis bleibt gleich.
3.4 Netzanmeldung: Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und die Fertigstellungsmeldung. Der Netzbetreiber ist nicht unser Erfüllungsgehilfe. Seine Entscheidungen, Fristen und Auflagen (zum Beispiel Zählertausch, Begrenzung der Einspeiseleistung, Vorgaben zur Steuerbarkeit nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz) liegen nicht in unserer Hand. Sie sind kein Mangel unserer Leistung und kein Grund für einen Rücktritt. Die Ausstattung oder Nachrüstung für die Steuerbarkeit ist nur enthalten, wenn das Angebot es ausdrücklich nennt. Gebühren und Kosten des Netzbetreibers verrechnet dieser direkt an Sie.
3.5 Förderung: Auf Wunsch unterstützen wir Sie kostenlos bei Registrierung und Antrag, zum Beispiel beim Ziehen eines Förder-Tickets. Das ist eine Gefälligkeit ohne Erfolgsversprechen: Ob ein Ticket zugeteilt wird, hängt von den Förderstellen, ihren Fristen und Systemen ab, bei Ticket-Systemen oft von Sekunden. Förderbeträge im Angebot sind unverbindliche Schätzungen. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Förderstelle. Die Förderung hat keinen Einfluss auf Ihre Zahlungspflicht. Bleibt sie aus oder fällt sie geringer aus, berechtigt Sie das nicht, Zahlungen zu kürzen oder zurückzuhalten.
3.6 Nicht enthalten sind, soweit das Angebot nichts anderes sagt:
3.7 Angaben zu Ertrag, Eigenverbrauch, Ersparnis und Amortisation sind Schätzungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Ein Kapazitätsverlust des Speichers innerhalb der Herstellerangaben ist kein Mangel.
3.8 Eine Notstrom- oder Ersatzstromfunktion ist keine unterbrechungsfreie Stromversorgung. Sie schaltet mit kurzer Unterbrechung um und liefert nur die Leistung, die Wechselrichter und Speicher zulassen.
3.9 Apps, Portale und Cloud-Dienste zur Überwachung stellen die Hersteller bereit. Ändern oder beenden sie diese Dienste, ist das kein Mangel unserer Leistung.
4.1 Der Angebotspreis ist ein Festpreis für den im Angebot beschriebenen Umfang. Er beruht auf den Angaben im Angebot, Ihren Angaben und Fotos und der Besichtigung.
4.2 Manches zeigt sich erst bei der Montage, etwa hinter Abdeckungen oder Plomben. Weichen die Gegebenheiten ab – zum Beispiel ist ein Durchbruch an der vorgesehenen Stelle nicht möglich oder ein längerer Leitungsweg nötig –, informieren wir Sie vor der Ausführung. Die nötigen Mehrleistungen verrechnen wir nach dem Preisblatt Zusatzleistungen (den Link erhalten Sie mit dem Angebot; es gilt die Fassung bei Vertragsabschluss). Mehrleistungen bis insgesamt 3 % der Auftragssumme führen wir ohne gesonderte Zustimmung aus, darüber nur mit Ihrer Zustimmung (Telefon, E-Mail oder Nachricht genügt). Nur Verbraucher: Lehnen Sie Mehrleistungen über 5 % ab, können Sie vom noch nicht ausgeführten Teil des Vertrags zurücktreten und zahlen nur die bis dahin erbrachten Leistungen.
4.2a Vorgaben des Netzbetreibers: Der Festpreis enthält die zum Zeitpunkt des Angebots üblichen Anforderungen des Netzbetreibers. Verlangt der Netzbetreiber in seiner Zusage oder später zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel einen neuen Zählerplatz, einen Netz- und Anlagenschutz, ein Steuergerät, eine Begrenzung oder Änderung der Anschluss- oder Einspeiseleistung), sind diese nicht im Festpreis enthalten. Gebühren des Netzbetreibers verrechnet dieser direkt an Sie. Arbeiten an Ihrer bestehenden Elektroanlage bietet Ihnen unser Schwesterunternehmen Wolf & Partner gesondert an. Zusätzliche Arbeiten oder Komponenten an der Anlage selbst verrechnen wir nach Punkt 4.2 und dem Preisblatt. Wir informieren Sie, sobald uns die Vorgaben bekannt sind.
4.3 Arbeiten, die Sie gesondert beauftragen – auch bei unserem Schwesterunternehmen Wolf & Partner oder einem anderen Betrieb –, sind eigene Verträge. Meinungsverschiedenheiten darüber berechtigen nicht, die Übernahme oder Zahlung dieses Vertrags zu verweigern.
4.4 Verschieben Sie die Montage aus Gründen auf Ihrer Seite um mehr als 6 Monate, können beide Seiten den Preis an die Entwicklung des Baupreisindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau (Statistik Austria) seit Vertragsabschluss anpassen, nach oben wie nach unten. Steigt der Preis dadurch um mehr als 5 %, können Sie als Verbraucher binnen 14 Tagen kostenlos zurücktreten.
5.1 Sie ermöglichen den Zugang zu Dach, Technikraum und Verteiler, stellen Baustrom bereit und holen behördliche Bewilligungen ein und erstatten nötige Anzeigen und Meldungen, etwa bei Gemeinde oder Baubehörde (zum Beispiel Baurecht, Denkmalschutz).
5.2 Ihre Angaben: Für die Richtigkeit Ihrer Angaben und Fotos sind Sie verantwortlich. Sind sie unrichtig oder unvollständig, tragen Sie die Mehrkosten. Kann die Anlage deshalb nicht errichtet werden, ersetzen Sie uns die angefallenen Kosten.
5.3 Dach und Statik: Die Tragfähigkeit (Statik) und der einwandfreie Zustand des Dachs (Tragwerk, Sparren, Lattung, Eindeckung, Abdichtung) sind bauseits sicherzustellen. Dafür stehen Sie ein. Eine statische Prüfung und ein Statikgutachten sind nicht Teil unserer Leistung. Auf Wunsch nennen wir Ihnen das Gewicht der Anlage. Schäden und Mehrkosten, die auf mangelnde Tragfähigkeit oder den Zustand des Dachs zurückgehen, tragen Sie. Unsere gesetzliche Pflicht, Sie auf offenkundige Mängel hinzuweisen, bleibt unberührt.
5.3a Mangel erst bei der Montage erkennbar: Zeigt sich erst beim Abdecken oder während der Montage, dass das Dach nicht ausreichend tragfähig oder schadhaft ist (zum Beispiel morsche Lattung oder Sparren), dass frühere Arbeiten an Dach oder Elektroanlage nicht fachgerecht ausgeführt wurden (zum Beispiel ein Trapezblech- oder Blechdach, das nicht ausreichend verschraubt ist) oder dass die Anlage deshalb nicht sicher befestigt werden kann bzw. ihre Sicherheit bei Wind, Schnee und Wetter nicht gewährleistet ist, unterbrechen wir die Arbeit, verschließen das Dach provisorisch dicht, dokumentieren den Zustand mit Fotos und informieren Sie. Sie lassen den Mangel auf Ihre Kosten beheben, in der Regel binnen 8 Wochen. Danach setzen wir die Montage fort. Zusätzliche Anfahrten, Abbau und Wiederaufbau sowie Wartezeiten verrechnen wir nach dem Preisblatt. Wird der Mangel nicht innerhalb dieser Frist behoben oder lehnen Sie die Behebung ab, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dann gilt Punkt 12.2. Bereits gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5.4 Leitungen und Schadstoffe: Teilen Sie uns die Lage verdeckter Leitungen und Ihnen bekannte gesundheitsgefährdende Baustoffe (zum Beispiel Asbest) vor der Montage mit. Stoßen wir bei der Montage auf solche Baustoffe, dürfen wir die Arbeit unterbrechen, bis die Sache fachgerecht geklärt ist.
5.5 Ersatzziegel: Beim Montieren kann einzelner Ziegelbruch auftreten. Das ist bauartbedingt und kein Mangel. Passende Ersatzziegel besorgen Sie selbst und stellen sie bereit. Wir nennen Ihnen vorher die Menge. Fehlen sie am Montagetag, verschließen wir die Stellen provisorisch dicht und stellen die Arbeit nach Lieferung fertig. Die zusätzliche Anfahrt verrechnen wir nach dem Preisblatt.
5.6 Gerüst: Ist aus Gründen der Arbeitssicherheit ein Gerüst nötig, stellen Sie es auf Ihre Kosten bereit. Wir sagen Ihnen das vor der Montage. Die übliche Absturzsicherung (zum Beispiel Seilsicherung) bringen die Monteure mit.
5.7 Für geliefertes Material stellen Sie einen geschützten, versperrbaren Lagerplatz bereit.
5.8 Schutz vor Dachlawinen (Schneefang) bleibt Sache des Eigentümers. Für die Überwachungs-App stellen Sie eine Internetverbindung (WLAN) am Wechselrichter bereit. Bitte melden Sie die Anlage Ihrer Gebäudeversicherung.
5.9 Verzögerungen und Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
6.1 In der Auftragsbestätigung nennen wir einen Zeitraum für Lieferung und Montage (Kalenderwochen). Den genauen Montagetag vereinbaren wir mit Ihnen.
6.2 Ungünstige Witterung, Lieferausfälle von Herstellern, Wartezeiten beim Netzbetreiber oder höhere Gewalt verlängern den Zeitraum angemessen. Wir informieren Sie sofort.
6.3 Ihre gesetzlichen Rechte bei Verzug (Rücktritt nach angemessener Nachfrist) bleiben unberührt.
6.4 Terminabsage: Sagen Sie einen vereinbarten Montagetermin weniger als 48 Stunden vorher ab, verrechnen wir pauschal 150 €. Sagen wir einen vereinbarten Termin aus Gründen auf unserer Seite weniger als 48 Stunden vorher ab, schreiben wir Ihnen 150 € gut. Witterung und höhere Gewalt sind ausgenommen. Sie können nachweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.5 Verzögerung durch Sie: Ist die Ware geliefert und ermöglichen Sie die Montage aus Gründen auf Ihrer Seite länger als 4 Wochen nicht, bleibt die Rate für die Lieferung fällig. Kosten für Lagerung und zusätzliche Anfahrten verrechnen wir nach dem Preisblatt.
7.1 Für Verbraucher verstehen sich alle Preise inklusive Umsatzsteuer, für Unternehmer zuzüglich Umsatzsteuer.
7.2 Zahlungsplan, soweit das Angebot nichts anderes sagt:
Jede Rechnung ist binnen 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Protokolle und Unterlagen sind keine Voraussetzung für die Fälligkeit.
7.3 Inbetriebnahme nach Zahlung: Zum Abschluss der Montage prüfen und messen wir die Anlage. Danach bleibt sie bis zur vollständigen Zahlung aller Rechnungen außer Betrieb und gegen Einschalten gesichert. Die Inbetriebnahme, die Einschulung und die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber erbringen wir nach vollständiger Zahlung.
7.4 Finanzierung oder Leasing: Bezahlt ein Finanzierungs- oder Leasingpartner, nehmen wir die Anlage in Betrieb, sobald Sie die Übernahmebestätigung für diesen Partner unterschrieben haben. Sie unterschreiben sie spätestens 7 Tage nach Betriebsbereitschaft, außer Sie nennen uns innerhalb dieser Frist schriftlich konkrete, wesentliche Mängel. Verweigern Sie die Unterschrift ohne berechtigten Grund, ersetzen Sie uns den Schaden, insbesondere den nicht bezahlten Kaufpreis samt Zinsen, und wir können den Kaufpreis direkt von Ihnen verlangen.
7.5 Bei Zahlungsverzug verrechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen und 15 € je Mahnung sowie die notwendigen Kosten eines Inkassobüros oder Anwalts. Nur Unternehmer: Es gelten die Verzugszinsen und die Entschädigung nach dem UGB. Aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten dürfen Sie nur mit Forderungen, die wir anerkannt haben oder die gerichtlich festgestellt sind.
8.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dieses Vertrags unser Eigentum.
8.2 Die Gefahr geht auf Sie über, sobald Ihnen die Ware am Montageort übergeben ist. Nur Unternehmer: mit Anlieferung am Montageort.
8.3 Sie dürfen die Anlage nicht selbst oder durch Dritte in Betrieb nehmen. Tun Sie es trotzdem, gilt die Anlage als von Ihnen übernommen, alle offenen Beträge werden sofort fällig, und für Schäden und Folgen der eigenmächtigen Inbetriebnahme haften Sie selbst.
9.1 Bei der Inbetriebnahme übergeben wir Ihnen die Anlage mit Übergabeprotokoll und Einschulung, dazu Datenblätter, Bedienungsanleitungen und Garantieunterlagen der Hersteller. Das Prüfprotokoll (Messprotokoll) erhalten Sie nach der Auswertung der Messung, in der Regel binnen 14 Tagen, per E-Mail.
9.2 Kleine Mängel, die den Betrieb nicht beeinträchtigen, hindern die Übergabe nicht. Sie werden im Protokoll festgehalten und von uns behoben.
9.3 Wird kein Protokoll erstellt, gilt die Anlage mit der Betriebsbereitschaft als übergeben. Erscheinen Sie nicht zum vereinbarten Übergabetermin oder verweigern Sie die Übergabe, gilt die Anlage als übergeben, wenn Sie uns nicht binnen 14 Tagen konkrete Mängel schriftlich mitteilen. Auf diese Folge weisen wir Sie beim Termin bzw. schriftlich ausdrücklich hin.
9.4 Betriebsbereitschaft: Die Anlage ist fertiggestellt und betriebsbereit (inbetriebnahmefähig), sobald sie montiert, geprüft und gemessen ist und nur noch das Einschalten fehlt. Das gilt auch, wenn die Inbetriebnahme wegen offener Zahlungen oder fehlender Freigabe des Netzbetreibers noch aussteht.
9.5 Wir dokumentieren den Zustand von Dach und Verteiler vor und nach unserer Arbeit mit Fotos.
10.1 Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
10.2 Unternehmer: Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übergabe. Mängel sind uns binnen 14 Tagen ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
10.3 Bitte melden Sie Mängel rasch, damit keine Folgeschäden entstehen. Folgeschäden, die durch eine verspätete Meldung entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Wir haben das Recht, einen Mangel zuerst selbst zu beheben. Lassen Sie ihn ohne Meldung an uns von einem anderen Betrieb beheben, ersetzen wir diese Kosten nicht.
10.4 Wir stehen nicht ein für Mängel und Schäden durch Eingriffe Dritter oder eigene Arbeiten an der Anlage, unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, Blitzschlag, Überspannung aus dem Netz oder höhere Gewalt.
10.5 Rücken wir wegen eines gemeldeten Mangels aus und liegt kein Mangel unserer Leistung vor, verrechnen wir den Einsatz nach dem Preisblatt.
10.6 Garantien der Hersteller gelten zusätzlich zur Gewährleistung und nach deren Bedingungen. Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung mit dem Hersteller.
11.1 Wir haften für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht. Das gilt nicht für Schäden an Personen, an Sachen, die Sie uns zur Bearbeitung übergeben haben (insbesondere Dach und Elektroanlage), und für die Verletzung unserer Hauptpflichten.
11.2 Für Schäden an verdeckten Leitungen oder Bauteilen, deren Lage uns nicht mitgeteilt wurde und nicht erkennbar war, haften wir nur bei Verschulden.
11.3 Für die kostenlose Unterstützung bei Förderungen (Punkt 3.5) haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.4 Nur Unternehmer: Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden an Personen. Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden haften wir nicht.
12.1 Verbraucher: Ihre gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt, insbesondere das Rücktrittsrecht bei Verträgen außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz (siehe Widerrufsbelehrung) und das Rücktrittsrecht nach § 3a KSchG.
12.2 Treten Sie außerhalb dieser Rechte vom Vertrag zurück oder unterbleibt die Ausführung aus Gründen auf Ihrer Seite (Storno), gebührt uns das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen, was wir uns dadurch ersparen oder durch anderweitige Verwendung erwerben (§ 1168 ABGB). Nur Unternehmer: stattdessen pauschal 10 % des Nettoauftragswerts. Einen höheren tatsächlichen Schaden können wir geltend machen.
12.3 Wir können vom Vertrag zurücktreten,
Wie wir Ihre Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung unter lumix-solutions.com/datenschutz. Fotos Ihrer Anlage für unsere Referenzen verwenden wir nur mit Ihrer gesonderten Zustimmung. Fotos zur Dokumentation (Punkt 9.5) verwenden wir nur für die Abwicklung dieses Vertrags.
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Staates, in dem sie wohnen, unberührt.
14.2 Nur Unternehmer: Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
14.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lumix Solutions GmbH, Thonebenstraße 18, 8102 Semriach, Telefon +43 664 1438466, E-Mail office@lumix-solutions.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen (Montage) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Rücktritt nach § 3a KSchG
Treten ohne Ihre Veranlassung Umstände, die wir in den Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben und die für Ihre Entscheidung maßgeblich waren (insbesondere eine erwartete öffentliche Förderung, ein Kredit oder die Zustimmung des Netzbetreibers), nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß ein, können Sie binnen einer Woche ab Erkennbarkeit vom Vertrag zurücktreten, spätestens jedoch einen Monat nach vollständiger Vertragserfüllung durch beide Seiten. Das gilt nicht, wenn Sie bei den Vertragsverhandlungen wussten oder wissen mussten, dass diese Umstände nicht eintreten werden, oder wenn wir eine angemessene Anpassung des Vertrags anbieten.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Lumix Solutions GmbH, Thonebenstraße 18, 8102 Semriach, office@lumix-solutions.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Angebotsnummer: ______________________
Bestellt am (*) ______________ / erhalten am (*) ______________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
Datum: ______________
(*) Unzutreffendes streichen.